AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich und Begriffe

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen/Verträge zwischen Ralf u. Ursula Manhalter (Vermieter), Scheffelweg 10, 71560 Sulzbach und Kunden (Mieter) die unsere Ferienwohnungen mieten. Als Kunde gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (z.B. Familienmitglieder, Freunde etc.).

Vertrag und Erklärungen

Die gesamte Abwicklung des Vertrages und auch der Bezug unserer Ferienwohnungen erfolgt unter Verwendung moderner Technik mit möglichst geringem Personaleinsatz. Durch das abschließen der Buchung auf der Homepage des Vermieters bzw. auf anderen Buchungsplattplattformen kommt der Vertrag zustande. Das vereinbarte Entgelt ist spesen- und abzugsfrei an den Vermieter spätestens 28 Tage vor Anreise zu überweisen. Eine spätere An- bzw. frühere Abreise (welche nicht in der Sphäre des Vermieters liegt) berechtigt nicht zu Abzügen. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt ist, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den Geschäftszeiten (werktags 09:00 – 18:00 Uhr) des Vermieters erfolgt. Ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Kunden ist nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

bis 45 Tage vor Anreise - 10% des Gesamtbetrags

ab 44 Tage vor Anreise - 30% des Gesamtbetrags

bis 32 Tage vor Anreise - 60% des Gesamtbetrags

bis 21 Tage vor Anreise - 80% des Gesamtbetrags

bis 11 Tage vor Anreise - 90% des Gesamtbetrags

Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Vermieter.

Sollte der Mieter einen geeigneten Nachmieter für den reservierten Termin vermitteln oder der Vermieter einen Mieter finden entfällt die Stornogebühr für den vermieteten Zeitraum.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.

Der Kunde muss den Rücktritt schriftlich erklären.

Dem Vermieter kommt nach Eingang der Buchung das Recht zu, Buchungen binnen 14 Tage abzulehnen.

Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn ein Kunde bzw. Gast

a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer oder Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;

b) von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Mietdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird;

c) die vorgelegten Rechnungen nicht 28 Tage vor Reiseantritt beglichen hat.